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RB Reiserer Biesinger siegt vor dem Bundesarbeitsgericht
In zwei Parallelverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht haben die Erfurter Richter den von RB eingelegten Rechtsbeschwerden vollumfänglich stattgegeben und die entgegenstehenden Urteile des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aufgehoben.
Inhaltlich hatte der 9. Senat über die Frage zu entscheiden, welchen Prüfungsmaßstab die Arbeitsgerichte anzulegen haben, wenn sich ein Dienstleistender darauf beruft, Arbeitnehmer zu sein und dies von dem Auftraggeber umfassend und detailliert bestritten und widerlegt wird. Dabei ist das Gericht der von RB vertretenen Auffassung, dass es in der vorliegenden Fallkonstellation gerade nicht ausreicht, dass das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses lediglich schlüssig behauptet wird, in jedweder Hinsicht gefolgt.
RB hat bereits seit vielen Jahren einen Schwerpunkt auf die Beratung in statusrechtlichen Angelegenheiten gelegt und berät hierbei überwiegend Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie deren Abgrenzung zueinander. Neben der tatsächlichen Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse sind hierbei immer wieder die Besonderheiten des Einzelfalles ausfindig zu machen und die verschiedenen von der Rechtsprechung im Laufe der Jahre entwickelten Abgrenzungskriterien zu berücksichtigen. Dabei birgt eine statusrechtliche Fehleinschätzung auf Seiten des Arbeitgebers ein erhebliches Risiko und insbesondere Haftungspotential.
Für RB haben beraten:
Dr. Kerstin Reiserer, RA Maximilian Lachmann, RAin Johanna Tormählen
