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RB News Spezial: Corona und Arbeitsrecht
Kündigung und Personalabbau
Unsere RB News Spezial Corona / Kündigung und Personalabbau führt den Leser direkt und unmittelbar in das Herzstück des Arbeitsrechts ein. Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt in Deutschland durchgerüttelt. Viele Betriebe mussten von heute auf morgen schließen, Produktionslinien wurden heruntergefahren, ganze Branchen liegen brach. Die erste Welle konnte von vielen Arbeitgebern mit dem Mittel der Kurzarbeit aufgefangen werden. Mitarbeiter konnten somit nach Hause geschickt werden und haben als Ausgleich wenigstens das Kurzarbeitergeld, zum Teil auch mit Differenzzahlungen durch den Arbeitgeber, erhalten. Auch wenn die coronabedingten Einschränkungen für die Bevölkerung gelockert werden, prophezeien die Wirtschaftsexperten große Verluste für viele Branchen. Es wird also nicht ausbleiben, dass nach der Kurzarbeitswelle nun eine Kündigungswelle ins Rollen kommt.
Wir haben Sie mit unserem Arbeitsrechtsteam von Anfang an mit vielen brandaktuellen Informationen rund um die Kurzarbeit und sonstige gesetzliche Erleichterungen im Rahmen der Pandemie informiert. Nun wollen wir uns mit diesem RB News Spezial an Arbeitgeber und Unternehmer wenden und diesen eine erste Übersicht über das Individual- und Kollektivarbeitsrecht geben. Hierbei geht es neben der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Einzelnen vor allen Dingen auch um Personalabbaumaßnahmen im Größeren. Wir führen Sie ein in die allgemeinen Regularien zur betriebsbedingten Kündigung. Wir führen Sie durch den Dschungel der Massenentlassung, des Interessenausgleichs und Sozialplans und machen Sie mit dem Wunderwerk der Namensliste vertraut. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise zum Sonderkündigungsschutz, zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung und zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages und weisen Sie auf Besonderheiten im Umgang mit Leiharbeitnehmern und Freelancern hin. Last but not least: Wir erarbeiten für Sie Argumente, warum auch bei bestehender Kurzarbeit die betriebsbedingte Kündigung noch möglich ist, und welchen Vergütungsansprüchen Sie als Unternehmer und Arbeitgeber ausgesetzt sind.
Im Hinblick auf die brandaktuelle Situation werden wir Sie über diese RB News Spezial hinaus selbstverständlich auch in der weiteren Zukunft immer mit unseren RB Aktuell über neue Entwicklungen informiert halten. Wir verstehen uns als Team und damit auch als Autorengemeinschaft. Bei Fragen können Sie jeden von uns gerne ansprechen.
Wir verbleiben mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg