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RB News Spezial: 12. RB-Jahrestagung Arbeitsrecht im Coronaformat
Im Jahre 2005 hat Reiserer Biesinger die Arbeit als wirtschaftsberatende Kanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Heidelberg aufgenommen. Und seit dem Jahr 2010 organisieren wir jährlich – in der Regel im Februar oder März – die RB-Jahrestagung Arbeitsrecht. Wir stellen dabei für unsere Mandanten und Freunde der Kanzlei jedes Jahr an einem Tag einen bunten Strauß an arbeitsrechtlichen Themen zusammen, um über aktuelle und zukünftige Entwicklungen zu informieren. Ebenso wichtig ist für uns, mit Ihnen allen – den Teilnehmern unserer Jahrestagung – jedes Jahr aufs Neue einen nicht nur sachlich interessanten Tag zu verbringen, sondern gemeinsam zu plaudern, die Annehmlichkeiten des Europäischen Hofs zu genießen, mit den Hürden und Stolperfallen des Arbeitsrechts zu hadern und doch wieder zu gemeinsamen Lösungen zu finden. Erst vor zwei Jahren, am 14. Februar 2019, konnten wir unser 10-jähriges Jubiläum gemeinsam mit Ihnen feiern. Und es waren tatsächlich einige Teilnehmer und Teilnehmerinnen dabei, die keine Tagung versäumt hatten.
Dieses Jahr ist alles anders! Bei der letzten Jahrestagung am 20. Februar 2020 hat der eine oder andere schon die ersten Berichte über das neue Virus in China zur Kenntnis genommen. Aber unser Zusammentreffen war hiervon noch völlig unberührt. Dieses Jahr muss die RB-Jahrestagung Arbeitsrecht leider ausfallen. Wir haben uns auch bewusst dagegen entschieden, auf eine videobasierte Veranstaltung umzustellen. Anders als bei reinen Seminaranbietern geht es bei uns nicht nur um die Wissensvermittlung, sondern vor allem um den persönlichen Austausch und das Zusammentreffen mit Ihnen.
Als kleinen Ersatz haben wir uns entschlossen, auch dieses Jahr einen bunten Strauß an arbeitsrechtlichen Themen zusammenzustellen und Ihnen diesen mit einem RB-Sonderheft zu übermitteln. Sie finden eine bunte Mischung an aktuellen Themen, die Sie im betrieblichen Alltag des Personalwesens unterstützen sollen. Besonders hervorheben möchten wir, dass es uns auch für diese besondere Form der RB-Jahrestagung Arbeitsrecht in schriftlicher Form gelungen ist, Herrn Prof. Dr. Burkhard Boemke für einen kleinen Beitrag zu gewinnen. Viele von Ihnen haben ihn vielleicht noch in Erinnerung, mit welcher Brillanz und mit welchem Einsatz er seine Themen bei uns präsentiert hat. Dieses Mal bedanken wir uns für seine schriftliche Unterstützung. Uns verbleibt, Ihnen allen für die nächsten Monate das Beste zu wünschen, natürlich vor allem Gesundheit und geschäftliches Durchhalten in diesen wirren Zeiten. Sobald es die Lage zulässt, werden wir die Veranstaltung mit Ihnen in gebührender Form nachholen.
Herzliche Grüße an Sie Alle, Ihr RB-Arbeitsrechtsteam
