RB-NEWS
RB-News Frühling 2020
Langfristige und gut durchdachte Unternehmensnachfolgeregelungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Frühjahrsheft zur RB news leiten wir das Kalenderjahr 2020 ein und freuen uns darauf, Sie auch dieses Jahr wieder mit aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut zu machen.
Wir haben den Jahreswechsel genutzt, um gemeinsam mit dem Beck Verlag ein Aufsatzprojekt mit dem spannenden Thema „ Plötzlich Unternehmer “ durchzuführen und möchten Sie auf diese Reise durch die verschiedenen Themenkreise gerne ein Stück mitnehmen. Es lassen sich schnell und einfach achbeiträge zu dem Themenkreis der Unternehmensnachfolge finden.
Mit der Aufsatzreihe „ Plötzlich Unternehmer “ haben wir uns fachübergreifend mit einer Situation auseinandergesetzt, in der — im Unterschied hierzu – gerade keine langfristige und gut durchdachte Unternehmensnachfolgeregelung ausgearbeitet wurde. Die Unternehmensleitung, sei es der alleinige Geschäftsführer, sei es im inhabergeführten Unternehmen der Gesellschafter-Geschäftsführer, fällt plötzlich weg und hinterlässt ein großes Loch.
Die Gesellschaftsrechtler (Dr. Bollacher und Oliver Peters) haben sich in ihren Beiträgen damit beschäftigt, wie der Beirat die verbleibende Geschäftsführung effizient unterstützen kann und inwieweit bei der Fallkonstellation einer mehrgliedrigen Geschäftsführung eine Ressortverteilung Abhilfe schaffen kann. Die Arbeitsrechtler (Dr. Reiserer, Florian Christ, Dr. Weiss-Bölz und Katharina Heinz) haben in Ergänzung hierzu analysiert, welche Anreizsysteme in Betracht kommen, um die Führungskräfte an das Unternehmen zu binden und inwieweit die Einbeziehung des Betriebsrats als betrieblicher Partner für Ruhe und Ordnung im Unternehmen sorgen kann. Wir haben uns also mit den Ängsten der Belegschaft beschäftigt, die der Verlust der Führungskraft auslöst.
Wie geht es weiter, wenn der „ Lotse “ nicht mehr an Bord ist? Werden die Erben bzw. Nachfolger das Unternehmen verkaufen? Werden wir zerschlagen, zerstückelt? Was ist mit meinem Arbeitsverhältnis? Habe ich Ansprüche auf eine Abfindung im Fall der Kündigung? Mit diesen Sorgen in der Belegschaft treten ganz neue Probleme auf, wichtige Key-Player verlassen das Unternehmen, die Krankheitsquote steigt und die Produktivität sinkt.
Da die Rechte an unseren Beiträgen beim Verlag liegen, können wir sie in unserer RB news leider nicht abdrucken. Für diejenigen unter Ihnen, die gerne mehr lesen würden, finden Sie die Fundstellen unter der Rubrik Veröffentlichungen.
Wir wünschen Ihnen nun viel Freude bei der Lektüre und verbleiben mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg.
Ihre Kanzlei RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH