
RB-ARBEITSRECHT
Wir beraten im gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir begleiten die Geschäftsführung oder Personalleitung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des Personalwesens von der Gestaltung des Arbeitsvertrages bis zur Kündigung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses.
Wir unterstützen unsere Mandanten darüber hinaus bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat sowie den Gewerkschaften und beantworten alle sich in diesem Zusammenhang stellenden betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen.
Zu unseren weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die arbeitsrechtliche Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Unternehmensverkäufen unter Beachtung der jeweils neuesten Vorgaben der deutschen und europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie die umfassende Beratung in Angelegenheiten des Betriebsrentenrechts.
Bei Abschluss, Änderung und Auflösung von Anstellungsverträgen beraten wir auch Vorstände und Geschäftsführer.
- Individualarbeitsrecht
- Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungs- und Tarifrecht)
- Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
- Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge
- Beratung von Führungskräften und Organmitgliedern
- Beschäftigtendatenschutz
- Betriebliche Altervorsorge
