
RB – SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG UND WERKVERTRÄGE
Ein großer Schwerpunkt unserer Beratung und Vertretung der Mandanten stellen sämtliche Fallgestaltungen rund um die Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis und Werkvertrag. Dabei reicht die Interessenvertretung von arbeitsrechtlichen-, sozialversicherungsrechtlichen- hin zu steuerrechtlichen, aber auch strafrechtlichen Fragestellungen, regelmäßig unter Einbeziehung strafrechtlicher Experten.
Stichworte
- Solo-Selbständige
- Statusfeststellungsverfahren
- Betriebsprüfung
- abhängige Beschäftigung
- Scheinwerkverträge
- (grenzüberschreitende) Arbeitnehmerüberlassung
- § 266a StGB