
RB – BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Im Spezialgebiet der betrieblichen Altersversorgung verfügen wir über ausgewiesene langjährige Erfahrung sowie das notwendige Expertenwissen und haben bereits bei zahlreichen mittelgroßen und großen Unternehmen Versorgungswerke rechtssicher etabliert, gestaltet und umgestaltet. Wir beraten Sie gerne bei der rechtssicheren Einführung von betrieblicher Altersversorgung, bei der Anpassung an die immer wieder neuen Anforderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung (insbes. Betriebsrentenstärkungsgesetz, Neuerungen im Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht) und bei der Umgestaltung. Wir kennen die typischen Gestaltungen, wissen Haftungsrisiken richtig einzuschätzen und zu vermeiden und helfen Ihnen ein attraktives System unter Nutzung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu etablieren und zu pflegen.
Zu unserem Beratungsspektrum zählt die Gestaltung von Kollektivversorgungssystemen von Arbeitnehmern (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) ebenso wie die Versorgung für Geschäftsführer und Vorstände – unter Einschluss des Gesellschafts-, Dienstleistungs- und Steuerrechts – sowie für leitende Angestellte.
Im Rahmen von Unternehmenskäufen, Umwandlungsvorgängen und bei Betriebsübergängen ist der richtige Umgang eine wichtige Stellschraube für die Rechtssicherheit und den wirtschaftlichen Erfolg von Transaktionen. Mit uns bewerten Sie die Verbindlichkeiten richtig, kennen die notwendigen Hebel und Risiken und berücksichtigen die betriebliche Altersversorgung zur rechten Zeit (Durchführung due diligence, Aufnahme in Vertragsdokumente, Harmonisierung im Nachgang).
Wir sind natürlich auch bestens vertraut mit der Verwaltung (u.a. Auskunftsteilung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen – gerichtlich und außergerichtlich –,Rentenanpassung) und dem Umgang mit Versicherern, Fonds, Kassen und dem Pensionssicherungsverein (PSVaG).
Wir sind hervorragend vernetzt und arbeiten gerne auch mit Ihrem Versicherungsmathematiker, Steuerberater, Rentenberater, Versicherungsmakler oder Versorgungsunternehmen zusammen oder nehmen, wenn dies erforderlich ist, den passenden Partner aus unserem Netzwerk hinzu.
Stichworte
- Anwartschaft
- Unverfallbarkeit
- Durchführungswege
- Betriebsrente
- Mitbestimmung