Mergers & Acquisitions
Im Rahmen von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen gilt es immer auch die einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. So bringen wir unsere arbeitsrechtliche Expertise exemplarisch – sowohl auf Veräußerer- als auch auf Erwerberseite – bei der Durchführung einer arbeitsrechtlichen Due Diligence, der Verhandlung mit Betriebsräten sowie der Erstellung der im Rahmen von § 613a BGB erforderlichen Dokumente gewinnbringend ein.
Gemeinsam mit unseren Experten aus dem Bereich Wirtschaftsrecht bieten wir eine vollumfängliche Beratung.