Öffentliche Arbeitgeber und Privatisierung
Wir beraten zahlreiche Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Dienst- und Personalvertretungsrecht. Daher sind uns die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstrechts (insbesondere des TVöD) und die arbeitsrechtlichen Folgefragen bei der Privatisierung von Einheiten der öffentlichen Hand bestens vertraut.